SIOP - KompetenzHaus GmbH, Attenreute 6, 9315 Neukirch (Egnach) TG

Chemikalien-Ansprechperson - Gefahrstoffe

Gefahrgut für Sibe

Betriebe, die beruflich oder gewerblich mit gefährlichen Chemikalien umgehen, müssen eine Ansprechperson bezeichnen. In bestimmten Fällen muss diese den kantonalen Vollzugsbehörden mitgeteilt werden. Quelle BAG.

Chemikalien-Ansprechperson ist für die Mehrheit der Betriebe und Bildungsstätten eine Pflicht.
Sobald ein Betrieb oder Bildungsstätte mit gefährlichen Chemikalien umgeht (anwenden, lagern, entsorgen etc.) muss eine Ansprechperson bezeichnet werden. Sehr viele Betriebe und Bildungsstätten gehen mit gefährlichen Chemikalien um, weshalb die interne Bezeichnung der Ansprechperson verpflichtend ist.

Chemikalien-Ansprechperson

SI 631

1 Tag, 8:00-17:00

Diesen Kurs bieten wir auch als Firmenkurs vo Ort an, rufen Sie uns an: 071 554 91 05

Dieser Kurs spricht Sibes, KOPAS und Vorgesetzte aus allen Branchen an, welche ihr Wissen im Bereich Gefahrstoffe (Chemikalien

Ansprechpersonen) erweitern wollen, um die Gesetzlichen Vorgaben umsetzen zu können.

Interesse am Thema und bereit sein aktiv mitzumachen.

CHF 460.00 inkl. Kursunterlagen, Zugang zum Intranet, exkl. Mittagessen.

Kaffee, Tee und Wasser stehen am Kurs allen Teilnehmenden zur Verfügung. Das Mittagessen reservieren wir in einem nahegelegenen Restaurant. Wer teilnehmen will, kann uns dies mitteilen. Dort entstehen spannende Gespräche unter den Teilnehmenden. Das Mittagessen ist im Kurspreis nicht inbegriffen.

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Rechte und Pflichten
  • GHS-Symbole
  • Sicherheitsdatenblatt
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Umsetzung im Unternehmen

(Die Inhalte können kurzfristig angepasst werden)

Der Teilnehmer kann die Anforderungen einer Chemikalien Ansprechperson erfüllen (Basis SR 813.113.11).

Durch Kenntnisse im Bereich der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere zum Thema Chemikalien-Ansprechperson, können Sie als Vorgesetzter, Sibe/KOPAS oder Mitarbeiter entsprechend handeln und Ihre Verantwortung wahrnehmen.

Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Wir lehnen sämtliche Verantwortungen, auch bezüglich Diebstahls, ab.

Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung und haben die Möglichkeit, den Kurs in ihren Bildungspass eintragen zu lassen.

Deutsch (Mundart oder Schriftsprache), welche der Teilnehmer in Wort und Schrift beherrschen muss.

min. 4, max. 16.

Christian Lüthi, Experte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) mit eidg. Diplom, Gefahrgutbeauftragter und Unternehmer.

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SIOP - KompetenzHaus GmbH

gemäss Ausschreibung, in der Regel Neukirch (Egnach) TG oder in Absprache für Firmenkurse

Wir sind eduQua zertifiziert.

Gemäss Fortbildungsreglement der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitssicherheit (SGAS), zählt diese Fortbildung in der Regel 2 Fortbildungseinheiten (FBE), siehe Ausschreibung/Termine.


Chemikalien-Ansprechperson (Schweiz): Pflichten, Aufgaben und Praxis-Umsetzung

Sobald ein Betrieb beruflich oder gewerblich mit gefährlichen Chemikalien umgeht (z. B. anwenden, lagern, entsorgen), muss eine Chemikalien-Ansprechperson bezeichnet werden. Das betrifft sehr viele Unternehmen und auch Bildungsstätten – vom Handwerksbetrieb bis zur Industrie oder Schule.

Die Chemikalien-Ansprechperson sorgt dafür, dass Verantwortlichkeiten geklärt sind, Pflichten eingehalten werden und die Kommunikation mit Behörden im Ereignisfall funktioniert.


Wann ist eine Chemikalien-Ansprechperson Pflicht?

Die Bezeichnung ist für Betriebe und Bildungsstätten verpflichtend, sobald gefährliche Chemikalien im Einsatz sind. Dazu zählen auch Produkte, die oft als „harmlos“ wahrgenommen werden, wie Brennsprit, Reinigungsmittel, Sprays, Leim oder Farben.

In der Mehrheit der Fälle reicht die interne Benennung aus – ohne aktive Meldung. Die Ansprechperson muss jedoch auf Anfrage bekannt gegeben werden.

Wichtig: Wenn im Betrieb Tätigkeiten vorkommen, für die eine Fachbewilligung oder Sachkenntnis erforderlich ist, muss die Chemikalien-Ansprechperson der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde unaufgefordert mitgeteilt werden.


Rolle und Zweck: „Bindeglied“ zu den Behörden

Die Chemikalien-Ansprechperson ist das Bindeglied zwischen Betrieb und kantonalen Vollzugsbehörden und muss den Überblick über die chemikalienrechtlichen Pflichten im Betrieb haben.

In der Praxis hilft diese Funktion, Pflichten strukturiert umzusetzen und Risiken aus dem Alltag (z. B. falsche Lagerung, fehlende Kennzeichnung, fehlende Schutzmassnahmen) zu reduzieren.


Welche Anforderungen muss die Person erfüllen?

Für die Funktion braucht es in der Regel keinen formellen Ausbildungsnachweis – entscheidend sind organisatorische und betriebliche Kompetenzen sowie ein sauberes Verständnis der Abläufe im Betrieb. Oft übernehmen diese Rolle z. B. Sicherheitsbeauftragte, Betriebsleitungen oder Qualitätsverantwortliche.


Aufgaben der Chemikalien-Ansprechperson im Betrieb (Praxis)

1) Überblick schaffen: Stoffliste & Sicherheitsdatenblätter (SDB)

Ein zentraler Kern ist die Stoffliste: Welche Chemikalien sind im Betrieb wo im Einsatz, in welchen Mengen und mit welchen Gefahren? Danach werden die Sicherheitsdatenblätter beschafft und aktuell gehalten.

Das SDB ist dabei das wichtigste Dokument, um Massnahmen für Arbeitsplatzsicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz abzuleiten.


2) Schutzmassnahmen definieren (STOP-Prinzip)

Gemeinsam mit Linie/Vorgesetzten sorgt die Ansprechperson dafür, dass Schutzmassnahmen konsequent umgesetzt werden – nach dem bewährten S-T-O-P-Prinzip (Substitution, technische, organisatorische, persönliche Massnahmen).


3) Lagerung, Kennzeichnung und interne Regeln sicherstellen

Die Funktion unterstützt bei klaren Regeln zu:

  • Kennzeichnung / Verwechslungsschutz
  • Trennung unverträglicher Stoffe
  • sichere Lagerorte und Mengenbegrenzung
  • Abfall / Entsorgung gemäss Vorgaben

(Details ergeben sich jeweils aus SDB und Betriebssituation.)


4) Instruktion der Mitarbeitenden organisieren

Mitarbeitende müssen wissen:

  • welche Gefahren bestehen,
  • welche Schutzmassnahmen gelten,
  • was im Ereignisfall zu tun ist (z. B. Spritzer, Einatmen, Verschütten).

Die Suva empfiehlt dafür einen strukturierten Ablauf mit Stoffliste, SDB und klaren Massnahmen.


5) Notfallorganisation mitprägen

Bei Zwischenfällen zählen klare Abläufe: Alarmierung, Erste Hilfe, geeignete Mittel (z. B. Augenspülung, Bindemittel) sowie Zuständigkeiten. Grundlagen dazu liefert das SDB (Abschnitte zu Erste Hilfe, Brandbekämpfung, Freisetzung).


6) Schnittstelle zu Chemikalienrecht & Vollzug

Die Chemikalien-Ansprechperson weiss, wo Informationen und Unterstützung verfügbar sind – insbesondere bei der Gemeinsamen Anmeldestelle Chemikalien (BAFU/BAG/SECO).


EKAS/SECO: Systematik und Sorgfaltspflicht im Betrieb

SECO-Unterlagen betonen, dass Betriebe beim Umgang mit Chemikalien verpflichtet sind, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und die Sorgfaltspflichten umzusetzen.

Ergänzend zeigt das EKAS-Mitteilungsblatt zu „Chemikalien im Betriebsalltag“, wie Betriebe ihre Sorgfaltspflichten praktisch wahrnehmen und welche Hilfsmittel dabei unterstützen.

Und wenn im Betrieb besondere Gefährdungen bestehen, kann zusätzlich der Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit gemäss EKAS-Richtlinie 6508 relevant werden.


Kurz-Checkliste: In 7 Punkten sauber umgesetzt

  • Chemikalien-Ansprechperson schriftlich benannt (inkl. Stellvertretung)
  • Stoffliste vollständig und aktuell
  • Sicherheitsdatenblätter vorhanden, zugänglich, aktuell
  • Schutzmassnahmen pro Tätigkeit definiert (STOP)
  • Lagerung/Trennung/Kennzeichnung geregelt
  • Instruktion der Mitarbeitenden dokumentiert
  • Notfallmassnahmen organisiert (inkl. Erste Hilfe / Vorgehen bei Leckagen)


Schulung & Umsetzung mit SIOP

Wenn Du die Rolle der Chemikalien-Ansprechperson im Betrieb praxisnah und rechtskonform umsetzen willst, ist eine gezielte Weiterbildung sinnvoll – insbesondere für SIBE, KOPAS und Vorgesetzte, die Verantwortung im Gefahrstoffbereich tragen.

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