SIOP - KompetenzHaus GmbH, Attenreute 6, 9315 Neukirch (Egnach) TG
31 March 2022

Arbeitssicherheit Ostschweiz

Siop Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz Brandschutz

Warum nach Zürich, Bern oder Luzern, wenn's auch vor der Haustüre möglich ist?


SIOP bietet anerkannte Kurse im Bereich Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Brandschutz, speziell für KMU's in der Ostschweiz an. Unsere Kurse Arbeitssicherheit finden in der Regel in Neukirch (Egnach) TG statt. Unsere Kunden kommen vorwiegend aus den Kantonen Thurgau, St. Gallen, beider Appenzell, Graubünden, Schaffhausen, Zürich und dem Fürstentum Lichtenstein. Die Kurse richten sich nach den Lernzielen der SUVA, den Kompetenzen der EKAS sowie den Anforderungen zur Berufsprüfung Spezialist Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ASGS.


Sicherheit Integriert Organisation Personal, das ist SIOP


Unser Kursangebot besteht seit über 10 Jahren, unsere praktische Erfahrung im Bereich Arbeitssicherheit seit über 20 Jahren, unsere Erfahrung im Bereich Bildung seit über 30 Jahren. Wir kommen aus der Praxis und erzählen keine auswendig gelernte Theorie. Uns ist es wichtig Menschen zu befähigen und nicht nur auszubilden, dass ausgebildet ist. Wir sind selber ein Unternehmen, unsere Arbeitssicherheitskurse sind für KMU's entwickelt und praxisorientiert.


Kurse Arbeitssicherheit in der Ostschweiz


  • Sibe Kurs nach den Lernzielen der SUVA
  • KOPAS Tageskurs
  • Sicherheitsassistent nach den Kompetenzen der EKAS
  • Vorbereitungslehrgang zum Spezialisten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ASGS
  • Zahlreiche Weiterbildungen

 

Arbeitssicherheit ist Chefsache


Die EKAS Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie) fordert alle Unternehmungena uf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihrem Betrieb umzusetzen. Die Gesetzliche Pflicht zum Thema Arbeitssicherheit wird in der Richtlinie seit dem Jahr 2000 präzisiert. Die Umsetzung ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Die Kontrollorgane (Kantonale Arbeitsinspektorate, die SUVA sowie weitere Fachorganisationen) müssen die Umsetzung überprüfen. Verstösse können gebüsst werden.

 


3 triftige Gründe, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz umzusetzen.


Als Chef trägst du die Verantwortung für deinen Betrieb, dein «tun» und «handeln». Du bist verantwortlich für deine Mitarbeitenden, die das wertvollste sind, was du im Unternehmen hast.

Als Chef bist du aber auch verantwortlich für alles was du unterlässt. Wegschauen gilt nicht und Nichtwissen schützt vor Strafe nicht.

Für uns gibt es drei triftige Gründe in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu investieren:


1. Ethisch-moralische Gründe:

Wir möchte nie einem Angehörigen mitteilen müssen, dass sein Liebling nach der Arbeit nicht mehr nach Hause kommt oder im Rollstuhl sein wird, nur weil wir am falschen Ort gespart haben. Unsere Mitarbeitenden sind unser wertvollstes Gut, dass es zu schützen gilt.


2. Wirtschaftliche Gründe:

Unfälle können für den Betrieb richtig teuer werden, den Betrieb lahmlegen, dem Image schaden oder den Betrieb gar ruinieren. Dieses Geld investieren wir lieber anders in unser Unternehmen und wir sorge dafür, dass es erst gar nicht zu einem Unfall kommt. Wer will in einem Unternehmen Arbeiten, bei dem wöchentlich der Rettungsdienst vorfährt und Mitarbeitende ins Spital oder gar zum Bestatter bringt?


3. Gesetzliche Gründe:

Mit der Erfüllung der ersten beiden Punkte ist auch der Dritte fast automatisch erledigt. Hält eine Firma die gesetzlichen Richtlinien aber nicht einhalten, kann das auch hier zu hohen Bussgeldern und sogar zu Freiheitsstrafen für die Geschäftsleitung. Auf Gerichtsprozesse haben wir keine Lust.

 

Die Gesetzliche Grundlage für Arbeitssicherheit

Die Pflichten des Arbeitgebers im Bereich Arbeitssicherheit und

Gesundheitsschutz leiten sich aus den folgenden gesetzlichen

Grundbestimmungen ab:


Unfallversicherungsgesetz (UVG) Art 82.1

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.


Arbeitsgesetz (ArG) Art. 6.1

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Er hat im Weiteren die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen.


Obligationenrecht (OR) Art. 328

Der Arbeitgeber hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann. 


Sicherheitssystem, 10 wichtige Punkte oder Sicherheit mit System


  • Der Arbeitgeber ist für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Betrieb verantwortlich.
  • Wer erfolgreich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz umsetzen
  • will, muss überlegt und gezielt nach einem durchdachten
  • Sicherheitssystem vorgehen.
  • Für den Aufbau eines Sicherheitssystems stehen überbetriebliche Lösungen und individuelle Lösungen zur Verfügung.


Ein standardisiertes System weisst folgende Elemente auf:

  1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele
  2. Sicherheitsorganisation
  3. Ausbildung, Instruktion, Information
  4. Sicherheitsregeln
  5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung
  6. Massnahmenplanung und -realisierung
  7. Notfallorganisation
  8. Mitwirkung
  9. Gesundheitsschutz
  10. Kontrolle, Audit

Als Start in die Umsetzung ist unser Grundlagenkurs (Sibe-Kurs bzw. KOPAS Kurs nach den Lernzielen der SUVA) die optimale Basis. 


Aus der Region – für die Region, darum bieten wir Kurse Arbeitssicherheit in der Ostschweiz an!


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