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4 April 2022

PSA bezahlt der Chef

PSA Chefsache Arbeitssicherheit

PSA bezahlt der Chef – ein Dauerbrenner


Arbeitgeber müssen die notwendige Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für ihre Mitarbeitenden bezahlen (VUV Art. 5 und 90). Das gilt auch bei Praktikanten und Lernenden. Viele Lernende und Lehrbetriebe glauben fälschlicherweise, dass die Lernenden ihre Persönliche Schutzausrüstung (PSA) selber bezahlen müssen. Der Grund dafür könnte sein, dass im Lehrvertrag Position 10 «Berufsnotwendige Beschaffungen» bei den Beschaffungskosten der Lernende/gesetzliche Vertreter angekreuzt ist. Das bezieht sich jedoch nicht auf die PSA!

Wie wäre es, wenn die offizielle Vorlage von berufsbildung.ch vom SDBB in Zusammenarbeit mit dem SBFI angepasst würde und dadurch die Unklarheiten beseitigt würden?


Tipp: PSA bezahlt der Chef

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